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   BGH, 16.07.2009 - IX ZB 234/08   

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BGH, 16.07.2009 - IX ZB 234/08 (https://dejure.org/2009,6907)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2009 - IX ZB 234/08 (https://dejure.org/2009,6907)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - IX ZB 234/08 (https://dejure.org/2009,6907)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren ohne Prozessführungsverpflichtung des Insolvenzverwalters bei bereits eingetretener Massekostenarmut

  • Judicialis

    ZPO § 116; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § 130; ; InsO § 146; ; InsO § 207; ; InsO § 211 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter nach Eintritt der Massekostenarmut

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 460/02

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter im

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 234/08
    Diese Aufgabe obliegt ihm sogar dann, wenn der aus einer Anfechtung zu erzielende Erlös wegen der vorweg zu befriedigenden Verfahrenskosten (§ 54 InsO) nicht an die Insolvenzgläubiger verteilt werden kann (BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 460/02, NZI 2004, 26, 27 mit weiteren Nachweisen; v. 14. Juli 2005 - IX ZB 224/04, NZI 2005, 560, 561).

    Prozesskostenhilfe für ein Klage- oder Rechtsmittelverfahren des Verwalters kommt bei dieser Sachlage nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 18. September 2003, aaO unter II. 2; OLG Naumburg ZInsO 2002, 540, 541) .

  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs bei

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 234/08
    Die Anfechtungsansprüche, die dem vorliegenden Rechtsbeschwerdeverfahren sowie dem Parallelverfahren IX ZB 221/08 zugrunde lagen, hätten an der Kostenarmut auch dann nichts geändert, wenn sie bestanden hätten und durchsetzbar gewesen wären.
  • BGH, 28.02.2008 - IX ZB 147/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter nach Anzeige der

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 234/08
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine Anfechtungsklage folglich nicht schon dann mutwillig im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO, wenn der Verwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hat (BGH, Beschl. v. 28. Februar 2008 - IX ZB 147/07, NZI 2008, 431).
  • BGH, 14.07.2005 - IX ZB 224/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter über das Vermögen

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 234/08
    Diese Aufgabe obliegt ihm sogar dann, wenn der aus einer Anfechtung zu erzielende Erlös wegen der vorweg zu befriedigenden Verfahrenskosten (§ 54 InsO) nicht an die Insolvenzgläubiger verteilt werden kann (BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 460/02, NZI 2004, 26, 27 mit weiteren Nachweisen; v. 14. Juli 2005 - IX ZB 224/04, NZI 2005, 560, 561).
  • BGH, 17.06.2003 - IX ZB 476/02

    Ermittlung des Schuldnervermögens durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 234/08
    Hinsichtlich der tatsächlichen Grundlagen der Massekostenarmut gelten die gleichen Grundsätze wie für diejenigen der Deckung der Verfahrenskosten (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 17. Juni 2003 - IX ZB 476/02, NZI 2004, 30, 31 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 158/80

    Anfechtungsprozeß und Zwangsvergleich

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 234/08
    Fordert das Gesetz die alsbaldige Einstellung des Insolvenzverfahrens (§ 207 Abs. 1 InsO), kann nicht zugleich ein Anspruch auf Finanzierung eines Rechtsstreits bestehen, der entweder die vom Gesetz verlangte Einstellung des Insolvenzverfahrens hinausschiebt oder - wenn das Insolvenzverfahren gleichwohl eingestellt wird - nach der Einstellung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner nicht mehr fortgesetzt werden kann (vgl. dazu BGH, Urt. v. 10. Februar 1982 - VIII ZR 158/80, ZIP 1982, 467, 468).
  • OLG Naumburg, 22.11.2001 - 5 W 108/01

    Insolvenzverwalter; Mutwillige Prozessführung; Massekostenarmut;

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 234/08
    Prozesskostenhilfe für ein Klage- oder Rechtsmittelverfahren des Verwalters kommt bei dieser Sachlage nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 18. September 2003, aaO unter II. 2; OLG Naumburg ZInsO 2002, 540, 541) .
  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs bei

    Die Anfechtungsansprüche, die dem vorliegenden Rechtsbeschwerdeverfahren sowie dem Parallelverfahren IX ZB 234/08 zugrunde lagen, hätten an der Kostenarmut auch dann nichts geändert, wenn sie bestanden hätten und durchsetzbar gewesen wären.
  • OLG München, 28.06.2010 - 5 W 1581/10

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter: Zumutbarkeit einer

    Die Gewährung von Prozesskostenhilfe kann auch nicht mit den beklagtenseits unter Berufung auf die Entscheidung des IX. Zivilsenats des BGH vom 16.07.2009, IX ZB 234/08, Rn. 6, angestellten Erwägungen verwehrt werden.
  • OLG München, 21.07.2011 - 5 W 926/11

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter im Anfechtungsprozess

    Ihm wurde vom Beschwerdegericht unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 16.07.2009 - IX ZB 221/08 und IX ZB 234/08 - Gelegenheit gegeben, zu der von ihm mit dem Prozesskostenhilfeantrag dargelegten Massekostenarmut (einem Masseguthaben von 265.076,40 EUR stehen Massekosten in Höhe von 1.432.320,70 EUR nebst weiteren Masseverbindlichkeiten von 1.231.801,50 EUR gegenüber; Anzeige der Masseunzulänglichkeit erfolgte am 17.07.2007) Stellung zu nehmen.
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